Kundmachung

über die Auflegung der Wählergruppenliste und das Einspruchsverfahren zur Vorbereitung der Vorstandswahl des Tourismusverbandes Klopeiner See – Südkärnten – Lavanttal.

Diese Auflegung hat den Zweck, die Wählergruppenliste durch Mitwirkung der Betroffenen einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der Vollversammlung des Tourismusverbandes nur ausüben, wenn sie in der Wählergruppenliste eingetragen sind!

Die Wählergruppenliste für die Vollversammlung des Tourismusverbandes Klopeiner See - Südkärnten - Lavanttal am 10. November 2026 liegt vom 

14.09.2026 bis 18.09.2026 in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr und vom
19.09.2026 bis 20.09.2026 in der Zeit von 11.00 bis 13.00 Uhr 

im Gemeindeamt St. Kanzian am Klopeiner See (Meldewesen/Bürgerservice, Zi.Nr. 2) zur allgemeinen Einsicht auf.

Die Mitglieder des Tourismusverbandes werden den Wählergruppen A, B und C zugeordnet. 

a) Der Wählergruppe A gehören an: Unterkunftsgeber, die gemäß § 6 Abs. 1 Kärntner Orts- und Nächtigungstaxengesetzes verpflichtet sind, eine Orts- und Nächtigungstaxe von Abgabenschuldnern einzuheben, und Selbständig Erwerbstätige im Sinne des § 3 Kärntner Tourismusabgabegesetz (K-TAG), die aufgrund eines Abgabenbescheides gemäß § 9 K-TAG eine Tourismusabgabe zu entrichten haben und die hinsichtlich der Höhe der Tourismusabgabe gemäß dem Abgabenbescheid (§ 9 Kärntner Tourismusabgabegesetz) in die Tourismusabgabengruppen A und B eingestuft sind. 

b) Der Wählergruppe B gehören an: Selbständig Erwerbstätige im Sinne des § 3 Kärntner Tourismusabgabegesetz (K-TAG), die aufgrund eines Abgabenbescheides gemäß § 9 K-TAG eine Tourismusabgabe zu entrichten haben und die hinsichtlich der Höhe der Tourismusabgabe gemäß dem Abgabenbescheid (§ 9 Kärntner Tourismusabgabegesetz – K-TAG) in die übrigen Abgabengruppen des K-TAG eingestuft sind.  Bei Zuordnung von Mitgliedern in beide Wählergruppen ist die Zuordnung zur Wählergruppe A maßgeblich. 

c) der Wählergruppe C gehören alle Gemeinden im Gebiet des Tourismusverbandes an. 

Innerhalb der Einsichtsfrist steht jedem in die Wählergruppenliste Aufgenommenen bzw. dem vermeintlich Übergangenen das Recht zu, Einspruch zu erheben. Das gleiche Recht steht jedem aufgenommenen Mitglied gegen seine Zuordnung in eine Wählergruppe zu. Die Einsprüche müssen noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (20.09.2026) einlangen. Hat der Einspruch die Aufnahme eines Wahlberechtigten zum Gegenstand, so sind auch die zur Begründung des Einspruches notwendigen Belege anzuschließen. Wird im Einspruch die Streichung eines nicht Wahlberechtigten begehrt, so ist der Grund hierfür anzugeben. Alle Einsprüche, auch mangelhaft belegte, sind von der Stelle, wo die Wählergruppenliste aufliegt, entgegenzunehmen und weiterzuleiten.

Wahl des TVB Vorstandes
Der Vorstand wird am 10. November 2026 im K3 Veranstaltungszentrum in St. Kanzian am Klopeiner See gewählt und nimmt ab 1. Januar 2027 seine Tätigkeit auf um den Tourismus in unserer Region zentral und effektiv zu organisieren. Die Einberufung und öffentliche Kundmachung der Vollversammlung folgen fristgerecht.